Home
Sehenswürdigkeiten
Bildergalerie
Wo liegt Lüderbach
Geschichte
OP India
Unser Dorf hat Zukunft
Dorferneuerung
Impressum/Kontakt
Wetter und Telefonbuch
Busfahrplan
Termine/Aktuelles
Kirmes
Vereine
Freiwillige Feuerwehr
Heimatverein
Kegelverein
Gymnastikverein
Sportverein
Gewerbe
Links
Gästebuch

Aktuelles

 

Fotowettbewerb und Fotokalender 2011

 

Folge uns auf Facebook

 

Lüderbach Banner 1 Lüderbach Banner 2 Lüderbach Banner 3 Lüderbach Banner 4
Loading

Lüderbacher Förderverein e. V.

1996 gegründet, hat er z. Z. 23 Mitglieder und erhebt als einziger Verein keine Mitgliedsbeiträge.

 

Neuigkeiten...

Die Ergebnisse des Lüderbacher Fotowettbewerb 2011

Platz 1 - 3 des Luederbacher Fotowettbewerb 2011

1. Platz : Florian Methe (oben)

2. Platz : Karin Bauer-Blumenstiel (links unten)

3. Platz : Ramona Brenk (rechts unten)

Fotokalender2011

Der neugestaltete Fotokalender 2011

 

Auszug aus der Vereinssatzung des Lüderbacher Förderverein e. V. :

§ 2 Vereinszweck

 

(1) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(2) Der Verein dient dem Zweck, zukunftserschließender Regionalentwicklung in der Gemeinde Ringgau, insbesondere im Ortsteil Lüderbach vorzubereiten und zu unterstützen.

 Schwerpunkte bilden hierbei

  • Erhaltung der Kulturlandschaft und Kulturgüter als wichtiges Potential des ländlichen Raumes,
  • die Stärkung der Zusammenarbeit im kulturellen Bereich,
  • die Schaffung gleichberechtigter Lebenschancen und -bedingungen für Frauen und Männer,
  • Maßnahmen zur beruflichen Fort- und Weiterbildung,.
  • Verbesserungen, Verschönerung und Pflege des Ortsbildes, der Anlagen und der Landschaft, Verwaltung öffentlicher Einrichtungen,       
  • Umweltschutzmaßnahmen in allen Bereichen unterstützen bzw. selbst durchführen,
  • Planungen und Arbeiten zu organisieren und durchzuführen,
  • dem Ortsbeirat und der Gemeindeverwaltung hierzu Vorschläge zu machen,
  • Privatpersonen bei eigenen Vorhaben zu unterstützen und zu beraten,
  • Maßnahmen und Anregungen übergeordneter Stellen in fruchtbringender Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung, der Schule, der Kirche und allen Vereinen und Verbänden wahrzunehmen
  • Unterstützung und Förderung der örtlichen Vereine,
  • Teilnahme von Vereinsmitgliedern bei öffentlichen Anlässen (Heimatfeste, Markttage etc.) zur Verbreitung und Veröffentlichung der Vereinsziele. Dabei sollen Aufführungen volkstümlicher Art stattfinden und/oder Werbestände aufgestellt werden, an denen auch Proben von heimischen Produkten erhältlich sind (Abgabe gegen Unkostenbeitrag)